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    Version 1.0 – 4. August 2026


    Der nachstehende niederländische Text ist derzeit die maßgebliche Ausgangsfassung. Eine für Ihren konkreten Vertrag bestimmte deutsche Fassung erhalten Sie unter info@inducoat.com.

    Inducoat B.V.
    Centurionbaan 160-23, 3769 AV Soesterberg
    Handelskammernummer 08059407
    E-Mail: info@inducoat.com

    Artikel 1 – Definitionen

    1. Inducoat: Inducoat B.V. mit Sitz in Soesterberg.
    2. Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt und mit Inducoat einen Vertrag abschließt oder aushandelt.
    3. Produkte: alle von Inducoat angebotenen oder gelieferten Produkte, einschließlich Beschichtungen, Reinigungsmittel, Vorbereitungsprodukte und zugehörige Materialien.
    4. Leistungen: Alle gesondert vereinbarten Arbeiten, einschließlich Beratung, Inspektionen, Vorführungen, Wissenssitzungen und sonstiger professioneller Unterstützung.
    5. Vereinbarung: jede Vereinbarung zwischen Inducoat und dem Kunden über Produkte oder Dienstleistungen, einschließlich des dazugehörigen Angebots, der Auftragsbestätigung und schriftlicher Ergänzungen.

    Artikel 2 – Anwendbarkeit

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsangebote, Kostenvoranschläge, Lieferungen, Leistungen und Vereinbarungen von Inducoat.
    2. Diese Bedingungen sind nicht für Verträge mit Verbrauchern bestimmt. Zwingende Verbrauchervorschriften bleiben immer dann anwendbar, wenn ein Kunde rechtlich als Verbraucher anzusehen ist.
    3. Abweichungen gelten nur, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbaren.
    4. Im Falle eines Widerspruchs geht ein schriftliches Angebot oder eine Auftragsbestätigung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
    5. Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Inducoat sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

    Artikel 3 – Angebote und Gründung

    1. Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich eine Gültigkeitsdauer oder Verbindlichkeit angeben.
    2. Ein Vertrag kommt zustande, nachdem Inducoat eine Bestellung schriftlich bestätigt, mit der Ausführung begonnen oder die Bestellung geliefert hat.
    3. Die angegebenen Bilder, Muster, Berechnungen, Mengen und technischen Daten vermitteln einen möglichst genauen Eindruck. Geringfügige oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
    4. Offensichtliche Fehler, Tippfehler oder Irrtümer binden Inducoat nicht.

    Artikel 4 – Preise und Zahlung

    1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Transport und sonstiger Zusatzkosten, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist.
    2. Das vereinbarte Zahlungsziel ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung. Sofern keine Frist angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
    3. Zur Aufrechnung oder Zahlungseinstellung ist der Kunde nur berechtigt, wenn Inducoat die Gegenforderung schriftlich anerkannt hat oder diese unwiderruflich festgestellt ist.
    4. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde ohne weitere Inverzugsetzung die gesetzlichen Handelszinsen und angemessene außergerichtliche Inkassokosten.
    5. Inducoat kann vor oder während der Ausführung eine Vorauszahlung oder eine ausreichende Sicherheit verlangen.

    Artikel 5 – Lieferung und Ausführung

    1. Ort, Art und Planung der Lieferung bzw. Ausführung werden nach Vereinbarung festgelegt.
    2. Angegebene Fristen sind Richtwerte, es sei denn, es wurde schriftlich eine strenge Frist vereinbart.
    3. Inducoat ist berechtigt, in Teilen zu liefern und diese gesondert in Rechnung zu stellen.
    4. Die Produktgefahr geht auf den Kunden über, sobald die Produkte dem Kunden oder einem von ihm benannten Dritten am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt wurden.
    5. Bei drohender Verzögerung werden sich die Parteien schnellstmöglich gegenseitig informieren und angemessene Folgevereinbarungen treffen.

    Artikel 6 – Eigentumsvorbehalt

    1. Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Inducoat, bis der Kunde alle Beträge aus der jeweiligen Vereinbarung, einschließlich Zinsen und Kosten, vollständig bezahlt hat.
    2. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, ist der Kunde nicht berechtigt, die Produkte an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
    3. Bei Zahlungsverzug ist Inducoat berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzunehmen. Zu diesem Zweck gewährt der Kunde im gesetzlich zulässigen Umfang Zugang zu dem Standort, an dem sich diese Produkte befinden.

    Artikel 7 – Inspektion, Reklamationen und Rückgaben

    1. Der Kunde prüft die Lieferung schnellstmöglich und in jedem Fall vor der Verarbeitung bzw. Anwendung auf Menge, sichtbare Schäden, Produkt, Charge und vereinbarte Spezifikationen.
    2. Beschwerden werden Inducoat ohne unangemessene Verzögerung nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt und hinreichend begründet.
    3. Die Verarbeitung oder Anwendung eines Produkts, während ein Mangel noch erkennbar war, kann das Recht auf Reparatur einschränken.
    4. Rücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Inducoat und gemäß den getroffenen Vereinbarungen zulässig.
    5. Geöffnete, gebrauchte, gemischte, speziell bestellte oder gefärbte Produkte werden nicht zurückgegeben, es sei denn, es liegt ein von Inducoat anerkannter Mangel vor.

    Artikel 8 – Produktinformationen, Beratung und Anwendung

    1. Der Kunde verwendet und verarbeitet Produkte gemäß den aktuellen Produktinformationen, Sicherheitshinweisen, Anwendungshinweisen und schriftlichen Projektvereinbarungen.
    2. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Beurteilung und Vorbereitung des Untergrundes, der Standortbedingungen, der Lagerung, Verarbeitung und Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
    3. Zur Beurteilung von Haftung, Saugfähigkeit, Verbrauch, hervorragender ralVerarbeitbarkeit und Eignung für die konkrete Situation empfiehlt sich vorab eine repräsentative Testfläche.
    4. Die Beratung von Inducoat basiert auf den Angaben des Kunden und den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen. Eine mündliche oder allgemeine Beratung stellt keine eigenständige Erfolgsgarantie dar.
    5. Bei der Erbringung einzelner Leistungen durch Inducoat werden Umfang, Verantwortlichkeiten und angestrebtes Ergebnis im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgehalten.

    Artikel 9 – Garantie und Reparatur

    1. Eine Produkt- oder Projektgarantie gilt nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich und unter Einhaltung der genannten Bedingungen und Einschränkungen vereinbart wurde.
    2. Im Falle eines erkannten Mangels wählt Inducoat, soweit zumutbar, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung, Nachlieferung oder Gutschrift des betreffenden Teils.
    3. Ansprüche entfallen, sofern ein Mangel auf unsachgemäße Lagerung oder Verarbeitung, einen ungeeigneten oder unzureichend vorbereiteten Untergrund, Abweichung von der Anleitung, äußere Feuchtigkeit oder bauliche Ursachen, normale Abnutzung, unsachgemäße Wartung oder Veränderungen durch Dritte zurückzuführen ist.

    Artikel 10 – Haftung

    1. Inducoat haftet nur für direkte Schäden, die die vernünftigerweise vorhersehbare Folge eines zurechenbaren Mangels sind.
    2. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag für den mangelhaften Vertragsteil beschränkt.
    3. Inducoat haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, Produktionsausfall, Umsatz- oder Gewinnverlust, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation.
    4. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit der Geschäftsführung von Inducoat und lassen die zwingende Haftung unberührt.

    Artikel 11 – Höhere Gewalt

    1. Inducoat ist nicht zur Einhaltung verpflichtet, solange dies durch einen Umstand verhindert wird, der außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegt, einschließlich Störungen bei Lieferanten oder Transporteuren, Materialknappheit, staatliche Maßnahmen, Feuer, Störungen, Krankheit, Krieg, Unruhen und Naturkatastrophen.
    2. Bei höherer Gewalt ruhen die Verpflichtungen. Wird die Einhaltung dauerhaft unmöglich oder tritt eine unangemessen lange Verzögerung ein, können die Parteien den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ohne Anspruch auf Schadensersatz schriftlich kündigen.

    Artikel 12 – Geistiges Eigentum

    1. Alle Rechte an Produktinformationen, Ratschlägen, Berechnungen, Designs, Präsentationen, Bildern, Texten und anderen Materialien von Inducoat verbleiben bei Inducoat oder seinen Lizenzgebern.
    2. Der Kunde darf erhaltene Materialien für den Zweck der Vereinbarung nutzen, sie jedoch ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht veröffentlichen, vervielfältigen oder Dritten kommerziell zur Verfügung stellen.

    Artikel 13 – Persönliche Daten

    Inducoat verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden und aktuellen Datenschutzgesetzen Datenschutzerklärung auf der Website. Ein Verweis auf die Datenschutzerklärung stellt keine zwingende Einwilligung für einzelne Marketingzwecke dar.

    Artikel 14 – Aussetzung und Kündigung

    1. Inducoat kann seine Verpflichtungen aussetzen, wenn der Kunde einer fälligen Verpflichtung nicht nachkommt oder begründete Zweifel an der rechtzeitigen Erfüllung bestehen.
    2. Inducoat kann den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich kündigen, wenn der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Wiederherstellungsfrist weiterhin zahlungsunfähig ist, in Konkurs geht, einen Zahlungsaufschub beantragt oder sein Unternehmen aufgibt.
    3. In diesem Fall bleiben bereits gelieferte Produkte, durchgeführte Arbeiten und entstandene angemessene Kosten weiterhin geschuldet.

    Artikel 15 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    1. Für alle Rechtsbeziehungen mit Inducoat gilt niederländisches Recht. Das Wiener Kaufrecht wird ausgeschlossen.
    2. Die Parteien versuchen zunächst, einen Streit durch Konsultation beizulegen.
    3. Streitigkeiten werden dem zuständigen Richter des Gerichts der Zentralniederlande vorgelegt, sofern nicht zwingendes Recht einen anderen Richter bestimmt.

    Artikel 16 – Sprache, Version und Änderungen

    1. Der niederländische Text ist die Originalversion. Eine Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich, dass eine übersetzte Version vertraglich anwendbar ist.
    2. Inducoat kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Es gilt die Fassung, die dem Kunden vor bzw. bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurde.
    3. Sollte sich eine Bestimmung als ungültig erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die ihrem Zweck und Umfang möglichst nahe kommt.
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